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Teilnahmebedingungen meatCLUB Gewinnspiel
Wildcard Beef Bottle & Meat the Master Party




Wie kann ich am meatCLUB Gewinnspiel teilnehmen?

Schreib uns eine Mail an meatclub@otto-gourmet.de & sag uns, bei welcher der beiden Partys Du unbedingt dabei sein möchtest & warum gerade Du es verdient hast, eine Wildcard zu gewinnen. Wer uns am meisten überzeugt, ist dabei!

Teilnahmeschluss ist der 10.07.2022 um 23.59 Uhr!

Hier findet ihr unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen:

Ausrichter dieses Gewinnspiels ist OTTO GOURMET (im Folgenden auch Gewinnspielausrichter genannt).

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die zum Zeitpunkt des Gewinnspiels Mitglied im OTTO GOURMET meatCLUB sind. Jahresmitglieder und Probemitglieder sind dabei in gleichem Maße teilnahmeberechtigt. Ausgenommen sind Mitarbeiter des Gewinnspielausrichters und ihre Angehörigen. Die Teilnahme ist nur über das Gewinnspielformular möglich.

Gewinnspieldauer
Das Gewinnspiel läuft bis einschließlich 10.07.2022 um 23.59 Uhr.

Gewinn und Feststellung des Gewinners
Nach Beendigung des Gewinnspiels werden unter allen berechtigten Teilnehmern mit der richtigen Antwort per Zufallsprinzip folgende Preise verlost:

  • Gewinn 1: Eine Wildcard für die Beef Bottle Party am 20.08.2022
  • Gewinn 2: Eine Wildcard für die Meat the Master Party am 19.08.2022
  • Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden.

    Benachrichtigung

    Die Gewinner werden telefonisch und/oder per E-Mail benachrichtigt. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfall sein Name im Internet und in Printmedien veröffentlicht werden kann.
    Meldet sich ein Gewinner innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Gewinns nicht, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer  Gewinner ermittelt.

    Ausschluss und vorzeitige Beendigung

    Teilnehmer, die im Verdacht von technischen Manipulationen des Gewinnspiels stehen oder widerrechtliche Kommentare (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.) äußern, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Gewinnspielausrichter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird nur dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

    Facebook-Richtlinien

    Wird das Gewinnspiel in Facebook ausgerichtet, gilt zudem: Diese Promotion wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu Facebook. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Gewinnspielausrichter.

    Haftung des Gewinnspielausrichters

    Der Gewinnspielausrichter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund,  nur, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Gewinnspieldurchführung. Haftet der Gewinnspielausrichter gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Gewinnspielausrichter im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels typischerweise rechnen musste. Der Gewinnspielausrichter haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder der eventuellen Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben. Der Gewinnspielausrichter übernimmt keine Verantwortung für einen zeitweiligen oder endgültigen Abbruch des Gewinnspiels aus technischen oder anderen Gründen.

    Sonstiges

    Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Da es sich bei Fleisch um ein Naturprodukt handelt, kann die Abbildung der Gewinne vom Original abweichen.

    DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

    Mit der Gewinnspielteilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Gewinnspielausrichter die dazu erforderlichen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels speichert. Der Gewinnspielausrichter gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Nach Ablauf des Wettbewerbes werden die gespeicherten Teilnehmerdaten gelöscht, sofern der Teilnehmer einer Nutzung der Daten zu Marketingzwecken nicht zugestimmt hat. Der Teilnehmer kann der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung bzw. der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit beim Gewinnspielausrichter widersprechen.